In Japan Steuern zahlen.

In Japan Steuern zahlen: Alle Infos für Auswanderer

Wenn du in Japan als Einwohner gemeldet bist, kommst du nicht darum herum, Steuern zu zahlen. Das ist allerdings wesentlich einfacher als etwa in Deutschland. Ich erkläre dir, was du zahlen musst und vor allem wie du das machst.

Erstmal die gute Nachricht: Wenn du bei einer Firma angestellt bist, musst du dich nicht zwangsläufig mit dem Steuersystem des Landes beschäftigen. Das regelt in diesem Fall deine Firma. Wenn du es jedoch selbst machst, kannst du durchaus noch ein paar Yen sparen.

Die Informationen findest du nicht nur in diesem Artikel, sondern auch in meinem Video auf Youtube:

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Außerdem gibt es einige Situationen, in denen du unabhängig davon deine Steuererklärung selbst erledigen musst. Das ist der Fall, wenn du:

  • als Freiberufler aktiv bist.
  • mehr als 20 Millionen Yen (etwa 150.000 Euro) pro Jahr einnimmst.
  • mehr als einen Arbeitgeber hast.
  • ein sekundäres Einkommen hast, mit dem du mehr als 200.000 (etwa 1.500 Euro) pro Jahr einnimmst.
  • für einen Auftraggeber außerhalb Japans arbeitest.

Ab wann werden Steuern fällig?

Da sich die in Japan abzuführenden Steuern anhand deines Einkommens im Vorjahr richten, musst du dich im ersten Jahr nach deiner Einreise noch nicht darum kümmern. Erst, ab dem zweiten Jahr im Land werden die Abgaben fällig.

So zahlst du Einkommensteuer in Japan

Im Gegensatz zu Deutschland bist du beim Zahlen der Einkommensteuer nicht auf dich allein gestellt. Denn Japan hilft dir dabei, alles korrekt zu melden und stellt dir einen Steuerberater zur Verfügung. Wenn du alle notwendigen Informationen vorweisen kannst, dauert der gesamte Vorgang vielleicht ungefähr eine Stunde.

  • Wann? Bis zum 15. März des folgenden Jahres
  • Wo? Bei dem für dich zuständigen Finanzamt.

Das bedeutet, dass du die Steuern für das Jahr 2022 bis zum 15. März 2023 zahlen musst.

Das musst du mitbringen

  • My Number: Deine Steuernummer
  • Zairyuu Kaado: Deine Aufenthaltskarte, die du bereits am Flughafen erhälst.
  • Einkommen / Ausgaben: Nachweise über dein Einkommen und deine Ausgaben in Form von Rechnungen und Bankauszügen. Hierzu zählen auch Dinge wie Versicherungen, Miete, Strom und Wasser, ect.
  • Bereits gezahlte Steuern: Sollte dein Einkommen bereits in deinem Heimatland versteuert sein, dann bringe entsprechende Nachweise mit

Führe Aufzeichnungen: Entsprechend ist es wichtig, dass du einen guten Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben über das gesamte Jahr behälst. Dabei hilft zudem dein Bankbuch weiter, dass du von Japanischen Banken erhälst. Denn das wird als Nachweis darüber akzeptiert. Alternativ hilft eine gut geführte Liste.

Was tun, wenn du kein Japanisch kannst? Solltest du des Japanischen nicht mächtig sein, befreit dich das nicht von der Zahlung der Steuern. In diesem Fall solltest du dein Smartphone inklusive einer Wörterbuch-App mitnehmen, um schnell wichtige Begriffe nachschlagen zu können. Einige davon findest du in meiner Liste mit Apps zum Japanisch Lernen.

Wichtige Vokabeln für die Steuern

Im folgenden habe ich dir einige Vokabeln aufgelistet, die für dein Gespräch mit dem Finanzamt sowie dem Steuerberater nützlich sein werden.

VokabelAusspracheÜbersetzung
税金ぜいきん、ZeikinSteuern
税務署ぜいむしょ、ZeimushoFinanzamt
銀行ぎんこう、GinkouBank
銀行口座ぎんこうこうざ、GinkoukouzaBankkonto
入金にゅうきん、NyuukinEinkommen
入費にゅうひ、NyuuhiAusgaben
副収入ふくしゅうにゅう、FukushuunyuuNebeneinkommen
払うはらう、haraubezahlen

So läuft der Vorgang ab

Suche des Finanzamts: Wenn du noch nicht weißt, bei welchem Finanzamt du deine Steuer zahlen musst, dann ist der ganze Vorgang mit etwas Rennerei verbunden. Am besten suchst du zunächst das deiner Wohnung am nächsten gelegene Finanzamt und erklärst dort, dass du Steuern zahlen willst. Sollte ein anderes Amt für dich zuständig sein, werden dir die Angestellten das mitteilen.

Das große Steuerevent: In der Zeit von Februar bis März wird hier, oder in einer ausgeschriebenen Halle in einem anderem Gebäude, eine Art Event abgehalten, bei dem du auftauchst und dein Anliegen mitteilst. Danach musst du nur dem Anweisungen der Angestellten folgen.

Ausfüllen der Steuererklärung: Zunächst wirst du dich mit einem Steuerberater unterhalten, der dir bei deiner Steuererklärung hilft und diese, solltest du deine Unterlagen dabei haben, direkt für dich ausfüllt. Bei einer weiteren Station wird man dir einen Account für das eTax-System anlegen und die Daten direkt übertragen. Schließlich kannst du dich entscheiden, ob die Steuern direkt von einem japanischen Konto abgebucht werden sollen, oder ob du sie bei einer Bank einzahlen willst.

Steuerformular Japan
Wenn du willst, kannst du die Steuerformulare in Japan natürlich auch ganz alleine ausfüllen.

Die Bezahlung: Solltest du dich für letzteres entscheiden, erhätlst du einen Überweisungsschein. Auf dem trägst du deinen Namen und Adresse ein und gehst dann zusammen mit dem notwendigen Betrag zu einer Bank oder Post. Hier zahlst du deine Steuern schließlich und erhälst dafür auch eine Quittung, die du gut aufheben solltest.

Online Steuern zahlen über das eTax-System

Um das erste Mal Steuern zu zahlen, musst du zwangsläufig in Person erscheinen. Während des Vorgangs erstellt dir das Steuerbüro einen Account für das eTax-System Japans. Ab deinem dritten Jahr in Japan kannst du deine Einkommensteuer dementsprechend auch ganz einfach am PC von Zuhause aus erledigen.

Das kannst du darüber erledigen: Als Steuerzahler kannst du über die Website der Nationalen Steuerbehörde auf das System zugreifen und dort deine Einkommenssteuererklärungen, Verbrauchssteuererklärungen und andere steuerbezogene Dokumente einreichen. Das System ermöglicht es dir außerdem, deine Steuerunterlagen einzusehen, den Status deiner Steuererklärungen zu überprüfen. Zahlungen sind ebenfalls online möglich.

Voraussetzung für die Nutzung: Um das e-Tax-System nutzen zu können, musst du ein Online-Konto registrieren und ein digitales Zertifikat erhalten, das zur Authentifizierung deiner Identität beim Zugriff auf das System dient.

Wie viel musst du zahlen?

Wie viel du letztendlich von deinen Einnahmen abführen musst, hängt von deren Höhe ab. Je mehr du verdienst, umso mehr Steuern musst du zahlen. Es gibt insgesamt sieben verschiedene Stufen.

JahreseinkommenSteuern
Unter 1,95 Millionen Yen
(etwa 15.000 Euro)
5 Prozent
1,95 bis 3,3 Millionen Yen
(etwa 15.000 bis 25.000 Euro)
10 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
abzüglich 97.500 Yen (etwa 800 Euro)
3,3 bis 6,95 Millionen Yen
(etwa 25.000 bis 55.000 Euro)
20 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
abzüglich 427.500 Yen (etwa 3.500 Euro)
6,95 bis 9 Millionen Yen
(etwa 55.000 bis 70.000 Euro)
23 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
abzüglich 636.000 Yen (etwa 5.000 Euro)
9 bis 18 Millionen Yen
(etwa 70.000 bis 140.000 Euro)
33 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
abzüglich 1.536.000 Yen (etwa 12.000 Euro)
19 bis 40 Millionen Yen
(etwa 140.000 bis 310.000 Euro)
40 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
abzüglich 2.796.000 Yen (etwa 21.500 Euro)
Mehr als 40 Millionen Yen
(etwa 310.000 Euro)
45 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
abzüglich 4.796.000 Yen (etwa 37.000 Euro)

Es gibt eine Einwohnersteuer

Abseits der Einkommensteuer gibt es noch zwei weitere Steuern. Eine Präfektursteuer sowie eine Gemeindesteuer. Beide sind für alle Einwohner des Landes komplett unabhängig von ihrem Einkommen identisch.

  • Präfektursteuer: 4 Prozent deines versteuerbaren Einkommens
  • Gemeindesteuer: 6 Prozent deines versteuerbaren Einkommens

Ob du diese Steuer zahlen musst, wird am 1. Januar des  jeweiligen Jahres festgelegt. Ziehst du etwa erst am 1. Februar nach Japan, so musst du diese Steuern für das laufende Jahr nicht zahlen.

Außerdem entfallen sie, wenn du für eine Regierungsinstitution tätig bist. Das ist etwa der Fall, wenn du als ALT (Assistant Language Teacher) tätig bist und von einer Stadt direkt angestellt wirst.

Du wirst nicht doppelt besteuert

Wenn du aus Deutschland ausgewandert bist und sich dein Hauptwohnsitz in Japan befindet, bist du in Deutschland im Regelfall nicht mehr steuerpflichtig. Allerdings gibt es Situationen, in denen du dennoch Steuern in Deutschland zahlen musst. Solltest du etwa Geld von der VGWort bekommen, so ziehen diese die Einkommensteuer im Regelfall automatisch ab.

Wenn das der Fall ist, musst du diese Steuern in Japan nicht noch einmal zahlen. Denn Deutschland hat mit Japan eine Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung getroffen. Wenn du die gezahlten Steuern nachweisen kannst, so werden sie in Japan nicht noch einmal erhoben.

Nicht jeder weiß das: Allerdings musst du, solltest du zum Steuerevent gehen, die Angestellten darauf hinweisen. Denn die sind nicht immer mit derartigen Nischenfällen vertraut und rechnen derartige Einnahmen ganz normal auf deine Steuern an.

Das passiert, wenn du nicht zahlst

Du bekommst nicht direkt Probleme: Solltest du nicht von dir selbst aus anfangen Steuern zu zahlen, dann wirst du nicht sofort aus dem Land geworfen. Stattdessen wird dich das Finanz- oder Immigrationsamt kontaktieren und dir äußerst höflich mitteilen, dass es gut wäre, wenn du anfängen würdest, deine Steuern abzuführen.

Für das Visum brauchst du Nachweise! Selbstverständlich bist du aber auf jeden Fall besser damit beraten, selbstständig aktiv zu werden, um deine Steuern zu zahlen. Denn wenn du dein Visum verlängern willst, musst du zwangsläufig nachweisen können, dass du Steuern gezahlt hast. Das Immigrationsamt wird derartige Dokumente nachfordern, wenn sie bei deinem Antrag fehlen sollten. Bei deinem ersten längerfristigen Visum sind sie hingegen nicht notwendig. Immerhin warst du zu diesem Zeitpunkt noch nicht lange genug in Japan, um überhaupt steuerpflichtig zu sein.

Steuern mit Vorteilen senken

In Japan gibt es verschiedene Angebote, mit denen du deine Steuern senken kannst und dadurch auch noch Vorteile erhälst. Eine davon nennt sich Furusato Nozei. Mit der kannst du deine zu zahlenden Steuern an andere Regionen spenden als die, in der du wohnst und dafür vorher ausgewählte Gechenke bekommen. Das geschieht über einen bequemen Online-Shop. Alles dazu, findest du im folgenden Artikel:

Profilbild von Mathias Dietrich

Ich bin der Betreiber von Kawaraban und beschäftige mich seit 2007 mit Japan und seiner Sprache.

Ich habe einen Bachelor of Arts in Japanologie erworben und ein Austauschstudium an der Senshu-Universität absolviert.

Seit 2018 lebe ich in Japan und berichte über das Land und mein Leben hier.

Eines meiner Ziele ist es, zukünftigen Generationen bessere Erklärungen zur Sprache zu bieten, als ich sie zur Verfügung hatte.

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  1. John Ulrich sagt:

    Ohayo Mathias,

    Danke für die gesammelten Infos!
    Die helfen sehr.

    Zwei Frage hätte ich noch:

    Hat es in Japan irgend einen Einfluss ob ich mit mit meiner Freundin zusammen wohne?Also sprich wie viele Personen im gleichen Haushalt angemeldet sind?

    Und wenn ich das E-Tax System benutze, kann ich die Rechnung gleich dort ehalten?

    Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe!

    mfg
    John

    • Mathias Dietrich sagt:

      Das kann ich leider nicht genau sagen. Als ich meine erste Steuer machte, war ich schon verheiratet. Ich würde jetzt vermuten, dass das dann einfach wie eine WG zählt. Gibt ja genügend Sharehouses und sonstwas, wo auch einfach nur viele Leute im selben Haus leben, aber jeder für sich.

      Das ETax-System hab ich bisher noch nicht genutzt. Ich hab es mal versucht, bin aber fast dran verzweifelt, weil ich dort einfach nie das selbe Formular zum Ausfüllen hatte, wie bei dem Steuer-Event. Letzteres erschien mir simpler, wenn mir die Leute einfach sagen, wo ich welche Zahl eintragen muss und mir dann einfach die Rechnung geben, wenn ich noch was zahlen muss.

  2. Hiro sagt:

    Hi,

    Hi,

    Hi,
    Hi und danke vorerst für deinen tollen Infos!

    Ich habe seit diesen Monat ein 1-Jähriges Visum “Child of a Japanese” National.
    Mein Verdienst (selbständig) wird dieses Jahr sehr tief wahrscheinlich ausfallen.

    Gibt es da ein minimum an Verdienst, das erreicht werden muss?

    MFG
    Hiro

    • Mathias Dietrich sagt:

      So weit wie ich informiert bin, dürfte dein Visumsstatus als Kind eines Japaners nicht wegen zu geringen Einkommen in Gefahr sein. Wenn du zu wenig verdienst, dann musst du im schlimmsten Fall keine Steuern abdrücken (so war es bei mir letztes Jahr).

  3. Christin sagt:

    Wow vielen Dank für den Artikel, der ist echt klasse! Mein Freund und ich möchten nach Japan auswandern. Bist du auch nach Japan ausgewandert? Wenn ja würde ich mich über ein paar Tipps riesig freuen! Wie ist das eigentlich, wenn man in Japan lebt und für eine Firma online tätig ist, die woanders lokalisiert ist (zB Hongkong)?

    Liebe Grüße Christin

    • Kawaraban sagt:

      Bitte, bitte! Ja, ich bin ausgewandert. Auf meinem Youtube-Kanal rede ich ein wenig mehr darüber. Oftmals komm ich nicht direkt dazu, jedes Video als Artikel umzusetzen oder andersrum. Ü

      https://www.youtube.com/c/Kawaraban

      Gerade speziell zum Thema auswandern hatte ich auch ein Video inklusive Artikel mit einigen Tipps gemacht:
      https://youtu.be/EgKWCZ1UU4o
      https://kawaraban.de/nach-japan-auswandern/

      Für eine Firma in einem anderen Land tätig sein ist da in der heutigen Zeit nicht so besonders, wir man es sich vielleicht vorstellt. Es ist letzten Endes Home Office, wie es heutzutage die meisten kennen werden. Ü Im Regelfall nur mit weniger Meetings. Kann nur manchmal ein wenig stressig sein, weil ich doch schon häufiger nochmal aktiv werden muss, wenn ich aufgrund der Zeitverschiebung eigentlich schon Feierabend hab und plötzlich kommt noch eine Anfrage rein.

      Gruß,

      Mathias!

  4. Chris sagt:

    Ich versuche gerade herauszufinden, wie Verkauf von Aktien versteuert wird.
    In Deutschland macht das meine Bank direkt und verrechnet es mit deutschen Freibeträgen. Zählt dies dann zur Verhinderung von Doppelbesteuerung? Oder muss ich alle Transaktionen nochmal in Japan melden? (Bzw. Nicht, wenn es unter 200.000 JPY im Jahr (Gewinn) ist?

    • Kawaraban sagt:

      Vorneweg: Ich bin kein Steuerexperte und hab mich auch nur eingelesen. Mit dem Aktienmarkt an sich kenn ich mich auch nicht aus. Zudem ist das auch von deiner persönlichen Situation abhängig.

      Was ich erstmal rausfinden konnte bisher: Wenn du ein Einwohner Japans bist und Einkommen aus Aktien erhälst, dann musst du eine Steuererklärung abgeben.

      Ich nehme mal an, dass Japan das ähnlich wie meine VGWort-Marken handhaben würde. Wenn du den Nachweis erbringen kannst, dass deine Bank das direkt versteuert hat, werden sie es in Japan nicht noch einmal versteuern.

      Die Verhinderung der Doppelbesteuerung sollte auf sämtliche deiner Einnahmen zutreffen. Was ich mir im schlimmsten Fall vorstellen könnte wäre, dass Japan darauf besteht, dass du die Steuern in Japan zahlst. Dann sollte es aber möglich sein, dass du dir die Steuer von Deutschland zurückholen kannst, unter Angabe des Gesetzes und allen Nachweisen, dass du keinen Wohnsitz in Deutschland hast.

      Kann mir vorstellen, dass sowas ein wenig davon abhängig ist, wie hoch deine Einnahmen sind und an was für einen Bearbeiter du gerätst.

      Um es ganz genau zu erfahren, müsstest du wahrscheinlich in Japan direkt nachfragen. Dafür kannst du auch warten, bis das Einkommenssteuer-Event stattfindet. Dort kann man auch hingehen, um sich einfach nur beraten zu lassen.

      Wenn du das erledigt hast, wär ich wirklich sehr daran interessiert, aus erster Hand zu erfahren, wie das abläuft.

  5. tomu sagt:

    Krass, voll gut recherchiert bis ins kleinste Detail. Sehr hilfreich, Hut ab 😉

    • Kawaraban sagt:

      Bitte, bitte! Dachte mir, sowas können bestimmt einige brauchen. Ü

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