Wenn du auswandern oder einfach anderweitig als Ausländer in Japan arbeiten willst, musst du einiges beachten. Hier findest du alle wichtigen Informationen, unabhängig davon, ob du reguläre Arbeit suchst oder die Möglichkeiten der Fernarbeit nutzen willst.
Reguläre Arbeit in Japan
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine reguläre Arbeit in Japan zu finden. Du kannst nicht nur für eine rein japanische Firma arbeiten, sondern auch für eine im Ausland ansässige Firma in Japan tätig werden. Dabei musst du dich zudem nicht zwangsläufig auf die harte Arbeitskultur einstellen, von der man häufig hört. Denn die existiert bei weitem nicht in allen Firmen des Landes.
Arbeit für eine Firma in Japan
Worum geht es? Wenn du vorhast, deinen Wohnort permanent nach Japan zu verlegen, dann bedeutet das in den meisten Fällen, dass du ein Arbeitsvisum brauchst. Um das zu bekommen, benötigst du wiederum ein Job-Angebot. Im Regelfall bekommst du die nur, wenn du bereits mit einer Arbeitserlaubnis in Japan bist, allerdings gibt es auch Firmen, die Bewerbungen aus dem Ausland zulassen.
Um derartige Angebote zu finden, solltest du regelmäßig die folgenden Job-Börsen durchsuchen:
Wenn du nach Japan auswandern willst, kannst du zudem einen Blick in meinen Artikel zu dem Thema werfen. Dort erkläre ich dir genauer, welche Möglichkeiten du für dieses Unterfangen hast.
Musst du dafür Japanisch können? Wenn du für eine japanische Firma arbeiten willst, dann musst du ein durchaus hohes Level beim Japanese Language Proficency Test (JLPT) vorweisen. Die meisten wollen den N1 oder N2 sehen. Bei einigen wenigen reicht auch der N3. Die Level N4 und N5 helfen dir hingegen nicht weiter. Wenn du die Sprache lernen willst, hilft ein Blick in meinen Guide.
Im Auftrag für eine ausländische Firma
Worum geht es? Die zweite Möglichkeit ist es, im Auftrag einer ausländischen Firma nach Japan geschickt oder in eine dortige Filiale versetzt zu werden.
Kurz- bis Langzeitaufenthalt: Auf diese Art und Weise kannst du zwischen einigen Wochen, über Monate, bis hin zu Jahren in Japan arbeiten. Die Dauer kann dabei von Fall zu Fall stark variieren und ist ganz von den Aufgaben abhängig, die dein Arbeitgeber für dich vorsieht.
Musst du dafür Japanisch können? Ob du Sprachkentnisse benötigst oder nicht, ist ebenfalls von Fall zu Fall anders. Mit entsprechend guten Japanischkentnissen wirst du jedoch öfter und für bessere Positionen in Betracht gezogen werden. Wenn du Japanisch lernen willst, bietet sich mein kostenloser Komplettkurs an.
Aushilfsarbeit, Studentenjobs und Working-Holiday
Worum geht es? Wenn du ein Auslandsstudium in Japan absolvierst und deine Universität es erlaubt, dann kannst du mit einem Studentenvisum diverse Studentenjobs erledigen, so wie die in deinem Heimatland. Derartige Aushilfsarbeit eignet sich zudem, wenn du das Land mit einem Working-Holiday-Visum bereist.
Wo findest du derartige Arbeit? Auch hier hilft ein Blick in die Angebote auf Gaijin Pot. Zudem findest du in Japan selbst Aushänge an Läden, die auf der Suche nach Aushilfen sind.
Musst du dafür Japanisch können? Deine benötigten Japanischkentnisse werden sich hier von Fall zu Fall unterscheiden. Gerade im Tourismusbereich ist gutes Englisch meist wichtiger. Für Arbeiten in einem Konbini hingegen brauchst du bessere Sprachkentnisse. Beim Lernen hilft ein Blick in meinen kostenlosen Sprachguide.
Remote-Arbeit in Japan
Worum geht es? Home Office oder Teleworking ist heutzutage stark verbreitet und damit auch die Möglichkeit, den Arbeitsplatz selbst zu bestimmen. Und das gilt nicht nur für Freelancer und Freiberufler. Viele sehen darin ihre Chance, einfach ausgedehnte Urlaubsreisen zu unternehmen und ihre Arbeit einfach unterwegs zu erledigen.
Bestimmte Arbeit als Tourist möglich: Das Touristen-Visum, das du als Staatsbürger einer der DACH-Länder mit dem Stempel im Reisepass am Flughafen erhälst, erlaubt es dir, in Japan während deines Aufenthalts Remote zu arbeiten. Allerdings müssen deine Auftraggeber in diesem Fall außerhalb Japans sein.
Hat Japan ein Digital Nomad Visa? Ja. Japan hat ein Digital Nomad Visa für sechs Monate eingeführt, das sich aber nicht verlängern lässt.
Musst du dafür Japanisch können? Da du dein Geld hier über eine nicht-japanische Firma verdienst, kommst du in den meisten Fällen auch ohne großartige Japanischkentnisse klar.
Gerade wenn du für längere Zeit in Japan bleiben willst, wirst du mit einigen der typischen Probleme für Ausländer konfrontiert werden. Im folgenden Artikel erfährst du, wie du damit umgehen kannst.

Ich bin der Betreiber von Kawaraban und beschäftige mich seit 2007 mit Japan und seiner Sprache.
Ich habe einen Bachelor of Arts in Japanologie erworben und ein Austauschstudium an der Senshu-Universität absolviert.
Seit 2018 lebe ich in Japan und berichte über das Land und mein Leben hier.
Eines meiner Ziele ist es, zukünftigen Generationen bessere Erklärungen zur Sprache zu bieten, als ich sie zur Verfügung hatte.


Elisa says:
Eine Frage:
Ist das Remote-Arbeiten mit einem Studentenvisa erlaubt?
Im Zuge eines Auslandsemesters gehe ich für ein halbes Jahr nach Japan, für zusätzliche finanzielle Sicherheit würde ich meinen Mini-Job (ca. 8h/ Woche) in Deutschland gerne behalten und remote aus Japan arbeiten. Wäre dies erlaubt und wenn ja muss ich dies irgendwie anmelden und schlimmstenfalls in Japan zusätzlich besteuern lassen?
Vielen Dank vorab!
Mathias Dietrich says:
Soweit ich weiß, darfst du den Job weitermachen, solange du nicht über die 28 Stunden pro Woche kommst, die du als Student arbeiten darfst. Die Firma, für die du arbeitest, darf zudem nicht in Japan ansässig sein. Bei einem Auslandssemester verlangt Japan keine Steuern von dir. Die musst du meines Wissens nach ganz normal über Deutschland abwickeln.
Andreas says:
Guten Abend,
ich habe des Öfteren gelesen, dass man für viele Jobs bzw. ein Arbeitsvisum einen Bachelor Abschluss braucht. Meine Frage bezieht sich nun auf die DQR / EQR Einstufungen der HWK und IHK Berufen – also den Ausbildungen. Sind Bachelor Professional (Stufe 6) und / oder ein Master Professional (Stufe 7) in Japan anerkannt bzw. gleichwertig zu den jeweiligen Studienabschlüssen? Oder ist ein Studium doch (zwingend) von Nöten?
Vielen Dank im Voraus.
Mathias Dietrich says:
In Japan läuft in der Tat viel nach dem Motto „Hauptsache erstmal irgendein abgeschlossenes Studium.“ Für die Jobs musst du dennoch vorangig mit deinen Fähigkeiten überzeugen können. Die besonderen Visa-Voraussetzungen kommen da erst zum tragen, wenn dir die Firma eben ein Arbeitsvisum sponsorn muss. Weil das können sie auch nur dann tun, wenn du die rechtlichen Visa-Voraussetzungen erfüllst.
Die deutschen beruflichen Qualifikationen wie der Bachelor Professional (DQR/EQR Stufe 6) oder Master Professional (DQR/EQR Stufe 7) werden nicht automatisch als gleichwertig zu akademischen Hochschulabschlüssen anerkannt. Soweit ich informiert bin, zählt die Ausbildungszeit aber durchaus als Berufserfahrung.
Für die meisten Arbeitsvisa ist dann tatsächlich ein akademischer Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) oder eine nachweisbare, mehrjährige Berufserfahrung (afaik mindestens 10 Jahre) im entsprechenden Fachgebiet erforderlich. Die japanischen Einwanderungsbehörden sind bei der Anerkennung von nicht-akademischen Berufsqualifikationen eher restriktiv.
Für bestimmte Visa-Kategorien wie das „Skilled Worker Visa“ oder „Specified Skilled Worker Visa“ können jedoch auch berufliche Qualifikationen und Erfahrungen ohne akademischen Abschluss ausreichen, besonders in Bereichen mit Fachkräftemangel.
Im Zweifelsfall ist es am besten, wenn du direkt bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat nachfragst, da die Anerkennung von Qualifikationen je nach Visum-Kategorie und Berufsfeld unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Sarah says:
Hey!
Ich schreibe gerade meine Bachelorabeit zum Thema
„Kulturelle Einflüsse auf die Einführung künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz: Eine vergleichende Analyse von Deutschland und Japan”.
Ist es möglich ein kurzes online Interview zu führen? Es würde ca. 30 Minuten dauern rund um das Thema KI am Arbeitsplatz in Japan. Ich kann Ihnen gerne das Dokument mit den Fragen vorher schicken. Sie können die Fragen sonst auch direkt im Dokument beantworten.
In meiner BA wird das Interview dann anonym transkribiert.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir weiter helfen könnten.
Liebe Grüße
Sarah
Mathias Dietrich says:
Hallo!
Du kannst mir das Dokument gerne per E-Mail zuschicken. Da ich selbst jedoch freiberuflich arbeite, weiß ich nicht, ob ich alles beantworten kann, oder meine Antworten hilfreich sein werden. Ich kann jedoch empfehlen, notfalls auch mal bei diversen Stammtisch-Gruppen in Japan nachzufragen. Der Leiter der Deutsch in Hiroshima Gruppe https://www.facebook.com/groups/144763398951494 der auf FB als „Hans Meier“ unterwegs ist, hat möglicherweise bessere Einblicke, oder kennt Leute, die welche haben.
Gruß,
Mathias
Amanj says:
Ich bin 31 Jahre alt und möchte nächstes eine 3,5 jährige Berufsausbildung zum Mechatroniker machen. Dieser Beruf wird weltweit gebraucht da es sich um Automatisierung unter anderem handelt. Hätte ich nach dem Abschluss und etwas Japanisch-Kenntnisse mit oder ohne Spouse-Visum gute Möglichkeiten, eine gutbezahlte Anstellung mit guten Rahmenbedingungen in Japan in lokalen oder internationalen Firmen zu finden? Vielen Dank im Voraus
Mathias Dietrich says:
Wenn Mechatroniker gebraucht werden, hast du auch in Japan die Chance dazu, eine Anstellung zu finden. Allerdings ist Kommunikation immer sehr wichtig und mit „etwas Japanisch-Kenntnisse“ wird es direkt ungleich schwerer, eine Anstellung zu finden, da du dich gegen die Einheimischen durchsetzen muss. Dafür musst du also wirklich überragend gut sein. Denn im Regelfall werden Kandidaten präferiert, mit denen man sich schnell und einfach verständigen kann. Wenn das eher nicht so gut funktioniert, musst du potentielle Arbeitgeber anders überzeugen können.
Das Visum ist der nächste Punkt: Wenn du das mit Ehe-Visum selbst organisierst, kein Problem. Wenn die Firma ein Arbeitsvisum sponsorn muss, wird es gerade bei einer Bewerbung aus dem Ausland sehr schwer. Denn die Firmen können dich nicht direkt einschätzen, da du ja nicht direkt vor Ort arbeiten und dich beweisen kannst. Zudem musst du, wenn du kein abgeschlossens Studium haben solltest, 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, um die Visa-Bedingungen zu erfüllen. Ansonsten kann die Firma selbst auch nichts machen, da du die Bedingungen der Einwanderungsbehörde nicht erfüllst.
Femi says:
Hi ich habe nh wichtige frage also für mich ist sie wichtige ich will schon lange in japan arbeiten weiss aber nicht wie ich arbeit finde und eine wohnung oder wie ich kontakt aufnehmen soll man hat mir gesagt das man durch ausländische Firmen dort eine Einstellung findet etc kannst du weiter helfen
Mathias Dietrich says:
Eine Reihe von Job-Portalen, bei denen man es probieren kann, hab ich ja direkt im Artikel verlinkt. Der Standardweg ist immer, mit Working-Holiday-Visum rüberzumachen und dann dort zu gucken. Da man mit dem Visum arbeiten darf, hat man eher eine Chance. Weil dadurch können die Firmen einen auch mal auf Probe arbeiten lassen. Da gehen jedoch prinzipiell alle Firmen, die einen nehmen. Ausländische sind natürlich eine Option.
Wenn man mit dem Working Holiday Visum ankommt, wird man im Regelfall erstmal eine Weile in einem Hostel leben und von dort aus eine längere Unterkunft suchen. Es gibt direkt Anbieter, die monatlich kündbare Wohnungen für Ausländer anbieten. Mit so einem Wohnsitz wird es dann auch einfacher, eine Handynummer zu bekommen und damit dann ein Bankkonto zu eröffnen.
Wenn man die 30 für das Working-Holiday-Visum schon überschritten hat, wird es direkt schwerer, was zu finden. Nicht unmöglich, aber der einfachste Weg fällt weg.