Du willst ein Visum für Japan, hast aber keine Ahnung wie du es bekommst? Ich stelle dir hier die unterschiedlichen Visa-Arten vor, erkläre, wie du sie bekommst und was du mit ihnen machen kannst.
Die japanische Kultur und auch die Sprache lernst du am besten kennen, wenn du das Land selbst besuchst. Deine Aufenthaltsdauer ist allerdings von deinem Visum abhängig. Von drei Monaten bis hin zu einer Reise ohne Wiederkehr gibt es viele Methoden, Japan zu entdecken.
Touristenvisum für Japan
Als Staatsbürger eines der DACH-Länder Deutschland, Österreich oder Schweiz ist die Einreise nach Japan denkbar einfach: Das Visum gibt es mit dem Stempel im Reisepass direkt bei der Einreise in das Land. Du musst also keine Formulare ausfüllen oder gar zu diversen Botschaften rennen.
Mit dem Touristenvisum darfst du normalerweise drei Monate lang in Japan verweilen, eh du die Rückreise antreten musst. Damit eignet es sich auch für kurze Geschäftsreisen. Beim Immigrationsamt in Japan kannst du es zudem auf sechs Monate verlängern lassen.
Wenn du viel gespart hast, darfst du ebenfalls länger im Land bleiben: Kannst du auf deinem Konto 30 Millionen Yen (etwa 250.000 Euro) vorweisen, dann kannst du ein einjähriges Touristenvisum beantragen.
- Beantragung: Für Staatsbürger der DACH-Länder nicht notwendig
- Dauer: 3 Monate (90 Tage)
- Verlängerung: Auf 6 Monate (180 Tage)
- Einschränkungen: Arbeiten ist verboten; Kurzzeitstudium jedoch erlaubt
Austauschstudium
Wenn du ein längeres Studium in Japan antreten willst, dann benötigst du ein Studentenvisum. Das musst du bei der japanischen Botschaft oder Konsulat in deinem Land beantragen.
Für den Antrag muss eine japanische Universität für dich bürgen. Zudem bist du verpflichtet, genügend Ersparnisse vorzuweisen, um deinen geplanten Aufenthalt finanzieren zu können.
Den Visumsantrag kannst du komplett alleine stellen. Wenn du jedoch in deinem Heimatland bereits Student bist, solltest du dich nach möglichen Austauschprogrammen an deiner Universität erkundigen.
- Beantragung: Bei der japanischen Botschaft oder Konsulat
- Dauer: 3 Monate – 4 Jahre und 3 Monate
- Verlängerung: Möglich
- Einschränkungen: Arbeit nur mit Genehmigung vom Immigrationsamt, Stundenzahl begrenzt
Work & Travel in Japan
Wenn du eigenständig nach Japan reisen willst, dann eignet sich ein Work & Travel Visum. Mit dem kannst du fast ohne Einschränkungen in Japan arbeiten.
Aus den DACH-Ländern können es allerdings nur Deutsche und Österreicher beantragen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind. Für den Antrag musst du unter anderem angeben, welche Orte in Japan du besuchen willst.
Offiziell ist das Work & Travel oder Working Holiday Visum dazu gedacht, dass du einen längeren Japan-Urlaub mit Nebenjobs finanzieren kannst. Gleichzeitig ist es jedoch auch eine beliebte Methode für Auswanderer, in dem Land Fuß zu fassen.
- Beantragung: Bei der japanischen Botschaft oder Konsulat; zwischen dem 18. und vollendeten 30. Lebensjahr
- Dauer: 1 Jahr
- Verlängerung: Nicht möglich
- Einschränkungen: Keine Arbeit im Nachtclub-Gewerbe
Arbeitsvisum
Wenn du einem regulären Beruf in Japan nachgehen willst, musst du ein Arbeitsvisum beantragen, das dir die Ausübung eines bestimmten Tätigkeitsfeldes erlaubt. Davon gibt es mehrere dutzend. Dazu zählen z.B. Bildung, IT oder Journalismus.
Für den Antrag muss in den meisten Fällen eine in Japan ansässige Firma für dich bürgen. Gerade für die Arbeit in japanischen Firmen benötigst du allerdings gute Japanischkenntnisse. Die meisten Berufe verlangen, dass du den JLPT N2 bestanden hast, es gibt aber auch Ausnahmen die nur N3 sehen wollen.
Das Visum erlaubt es dir, deinem Ehepartner und euren Kindern bis zu fünf Jahre lang in Japan zu verbleiben. Letztere beide müssen für die Ausübung einer Tätigkeit – auch Nebenjobs – jedoch eine eigene Erlaubnis vom Immigrationsamt einholen.
- Beantragung: Bei der japanischen Botschaft oder Konsulat
- Dauer: 1 Monate – 5 Jahre
- Verlängerung: Möglich
- Einschränkungen: Keine Arbeit im Nachtclub-Gewerbe
Ehevisum
Unter angehenden Auswanderern sagt man sich oft, dass man “einfach eine Japanerin heiraten” sollte, um im Land bleiben zu können. Aus Erfahrung kann ich dir jedoch sagen: es ist eine verdammt nervige und auch komplizierte Angelegenheit. Der Antrag und die Bearbeitung dauern mehrere Monate.
Voraussetzung für das Ehe-Visum ist eine in Japan anerkannte Hochzeit mit einem japanischen Staatsbürger oder einer Person mit einem permanenten Visum. Die Ehe in deinem Heimatland anerkennen zu lassen ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Für den Antrag benötigst du eine ganze Reihe von Dokumenten aus Japan und deinem Heimatland. Die Unterlagen in deiner Muttersprache, musst du zudem von einem lizensierten Übersetzer ins Japanische übersetzen lassen. Außerdem musst du mit Bildern nachweisen, dass du in der Tat verheiratet bist und ihr als Paar zusammenlebt.
- Beantragung: Bei der japanischen Botschaft oder Konsulat
- Dauer: 6 Monate – 5 Jahre
- Verlängerung: Möglich
- Einschränkungen: Keine Arbeit im Nachtclub-Gewerbe
Visums-Änderung
Wenn du bereits in Japan bist, kannst du dein existierendes Visum ändern lassen. Das ist einfacher und geht zudem schneller, als ein komplett neues zu beantragen. Dennoch musst du eine Reihe von Dokumenten vorlegen, um die Änderung zu begründen.
So kannst du beispielsweise ein Touristenvisum oder Working-Holiday-Visum in ein Arbeitsvisum ändern lassen, wenn du während deines Aufenthaltes einen Job finden solltest. Ebenso kannst du ein anderes Tätigkeitsfeld für dein Arbeitsvisum beantragen.
Wer bereits länger in Japan verweilt, kann sein Visum zudem in ein parmanentes umwandeln lassen, oder gar seine eigene Staatsbürgerschaft ablegen und die japanische annehmen.
Permanentes Visum
Wenn du ein dauerhaftes Visum beantragen willst, darfst du keinerlei Vorstrafen aufzeigen und musst zudem nachweisen, dass du deinen eigenen Lebensunterhalt finanzieren kannst.
Wenn du mit einem japanischen Staatsbürger verheiratet bist, kannst du den Antrag bereits ab einer Aufenthaltsdauer von zwischen einem und fünf Jahren stellen. Hältst du dich mit einem anderem Visum im Land auf, eröffnet sich dir die Möglichkeit nach zehn Jahren.
- Beantragung: Bei der japanischen Botschaft oder Konsulat, ab Aufenthalt zwischen 1 – 10 Jahren (je nach vorherigen Visum)
- Dauer: Unbegrenzt
- Verlängerung: Nicht notwendig
- Einschränkungen: Keine Arbeit im Nachtclub-Gewerbe
Staatsbürgerschaft
Es ist außerdem möglich, die japanische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Da Japan jedoch keine doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, musst du dafür die deines Heimatlandes ablegen.
Die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft anzunehmen, hast du bereits, bevor du eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen kannst: Mindestens fünf Jahre lang musst du am Stück in Japan verweilen. Wer mit einem japanischen Staatsbürger verheiratet ist, kann die Staatsbürgerschaft bereits früher annehmen.
- Beantragung: Nach mindestens 5 Jahren möglich (weniger bei Besitz eines Ehevisums)
- Dauer: Unbegrenzt
- Verlängerung: Nicht notwendig
- Einschränkungen: Keine
Webseiten der Botschaften
Mehr Informationen zu den Visa findest du auf der Webseite der japanischen Botschaft deines Landes. Für die DACH-Region sind das die folgenden:
Ich bin der Betreiber von Kawaraban und beschäftige mich seit 2007 mit Japan und seiner Sprache.
Ich habe einen Bachelor of Arts in Japanologie erworben und ein Austauschstudium an der Senshu-Universität absolviert.
Seit 2018 lebe ich in Japan und berichte über das Land und mein Leben hier.
Eines meiner Ziele ist es, zukünftigen Generationen bessere Erklärungen zur Sprache zu bieten, als ich sie zur Verfügung hatte.