Flugverspätungen können frustrierend sein und deinen Reiseplan erheblich durcheinanderbringen. Glücklicherweise schützt eine EU-Verordnung deine Rechte als Fluggast bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.
Ich war selbst bereits betroffen und kenne den Stress! Doch dank meiner unglücklichen Erfahrung kann ich dir Schritt für Schritt erklären, welche Rechte du hast und wie du eine Entschädigung erhalten kannst!
Flugverspätung und Entschädigung: Das musst du wissen
Kann das nicht jemand anders machen?
Sich mit all den Abläufen rumzuschlagen, kann stressig sein. Glücklicherweise gibt es mit Airhelp.de - dem Sponsor des Artikels - eine Webseite, die weiterhilft. Hier gibst du in wenigen Sekunden alle Informationen ein und erfährst, ob du eine Entschädigung erhalten kannst und wie. Mitglieder erhalten zudem noch mehr Unterstützung!
Welche Rechte hast du bei einer Flugverspätung?

Flugverspätungen sind häufig und es werden mehr. 2025 fielen bereits bis Ende März 6 Prozent aller Flüge der Lufthansa aus. Und besonders bei weiten Reisen kann dir in so einem Fall ein echter finanzieller Schaden entstehen.
Immerhin: Wie dir mein Reisekostenrechner zeigt, zahlst du für deinen Urlaub schnell mehrere tausend Euro. Das teuerste ist meist der Flug! Entsprechend wichtig ist es, dass du weißt, was du in so einem Fall tun musst.
Du hast das Recht auf eine Entschädigung bei Flugausfall. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Privat- oder Dienstreise handelt. Das wird in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt:
Diese Verordnung legt unter den hier festgelegten Bedingungen Mindestrechte für Fluggäste fest, wenn:
(a) ihnen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert wird;
(b) ihr Flug annulliert wird;
(c) ihr Flug verspätet ist.
Darunter fallen sämtliche Flüge, die in der EU starten oder landen. Nach einer Verspätung hast du bis zu drei Jahre Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen. Dazu zählen:
1. Finanzielle Entschädigung
Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort stehen dir je nach Flugdistanz Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu:
- Flüge bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
- Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 Euro
- Flüge über 3.500 Kilometer: 600 Euro
Die Verspätungszeit wird ab dem Moment berechnet, in dem das Flugzeug am Zielflughafen ankommt und mindestens eine der Türen zum Ausstieg geöffnet wird. Wenn du nach Japan fliegst, das mehr als 9.000 Kilometer Luftlinie von Deutschland entfernt ist, kannst also die maximale Entschädigung bekommen!
Das bedeutet: Wenn du später im Land ankommst, hast du mehr Geld, das du für die zahlreichen interessanten Unternehmungen, die du in Japan erleben kannst, ausgeben kannst!
2. Betreuungsleistungen
Bei längeren Wartezeiten hast du außerdem Anspruch auf:
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Hotelübernachtungen (falls nötig)
- Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
- Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe
3. Erstattung
Verspätet sich dein Flug um 5 Stunden, kannst du auf ihn verzichten und dir die gesamte nicht geflogene Strecke erstatten lassen. Bist du an einem Zwischenstopp gestrandet, ist der Rückflug zu deinem Abflugort kostenlos.
Zudem kannst du laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das am 11. Mai 2023 veröffentlicht wurde (Az. X ZR 91/22), den gesamten Hin- und Rückflug erstatten lassen, wenn ein Teil deiner Reise ausfällt, der zu einer einheitlichen Buchung mit einem Flugschein gehört.
Der aufgrund einer Annullierung bestehende Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO umfasst sowohl die Kosten des Hinflugs als auch die Kosten des Rückflugs, wenn Hin- und Rückflug Gegenstand einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war.
Überblick: Tabelle für Entschädigung bei Flugverspätung
Flugdistanz | Verspätung | Entschädigung |
---|---|---|
Kurzstrecke bis 1.500 km |
ab 3 Stunden | 250 € |
Mittelstrecke 1.500 - 3.500 km |
ab 3 Stunden | 400 € |
Langstrecke über 3.500 km |
ab 3 Stunden | 600 € |
Langstrecke über 3.500 km |
3-4 Stunden | 300 € bei Flügen innerhalb der EU |
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchsetzung deiner Ansprüche

Damit du Anspruch auf eine Erstattung hast, muss die Verspätung auf die Fluggesellschaft zurückzuführen sein. Schlechtes Wetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken zählen nicht dazu. Bei Streiks kommt es auf den jeweiligen Streik an.
Wenn du betroffen bist, solltest du bereits am Flughafen tätig werden!
Schritt 1: Dokumentiere die Verspätung
Schritt 2: Prüfe deinen Anspruch
Dein Flug muss unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen. Das ist der Fall, wenn:
- Der Flug innerhalb der EU stattfindet, oder
- Der Flug in der EU startet (unabhängig von der Airline), oder
- Der Flug in der EU landet und von einer EU-Airline durchgeführt wird
Schritt 3: Kontaktiere die Fluggesellschaft
Reiche deine Beschwerde direkt bei der Airline oder deinem Reiseveranstalter ein. Viele Fluggesellschaften haben dafür Formulare auf ihren Websites. Sollte sie nicht kooperativ sein, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Schritt 4: Setze eine angemessene Frist
Gib der Airline eine Frist von etwa 2-4 Wochen, um auf deine Forderung zu reagieren.
Schritt 5: Suche professionelle Hilfe
Wenn die Airline nicht oder ablehnend reagiert, kannst du dich an spezialisierte Dienstleister wenden. AirHelp ist beispielsweise ein Unternehmen, das sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert hat und dir hilft, Entschädigungen bei Flugproblemen zu erhalten. Sie übernehmen den gesamten Prozess für dich und verfügen über umfassende Erfahrung mit den rechtlichen Grundlagen.
Schritt 6: Erwäge rechtliche Schritte
Als letzten Schritt kannst du rechtliche Schritte einleiten oder dich an die nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte wenden.
Wichtige Ausnahmen
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn:
- Die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde (z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken)
- Du weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Verspätung informiert wurdest
- Dir eine zumutbare alternative Beförderung angeboten wurde
Tipp: Dokumentiere immer alle Kommunikation mit der Fluggesellschaft und sammle Beweise für die Verspätung!
Abbruch bei persönlichen Gründen
Solltest du deinen Flug hingegen wegen persönlichen Gründen nicht antreten können, liegt das in deiner Eigenverantwortung. Für solche Fälle lohnt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Worauf genau du dabei achten musst, findest du im folgenden Artikel heraus:

Ich bin der Betreiber von Kawaraban und beschäftige mich seit 2007 mit Japan und seiner Sprache.
Ich habe einen Bachelor of Arts in Japanologie erworben und ein Austauschstudium an der Senshu-Universität absolviert.
Seit 2018 lebe ich in Japan und berichte über das Land und mein Leben hier.
Eines meiner Ziele ist es, zukünftigen Generationen bessere Erklärungen zur Sprache zu bieten, als ich sie zur Verfügung hatte.