Drohne Gesetze Japan

Drohne in Japan fliegen: Registrierung und Gesetze

Wenn du deine Drohne in Japan benutzen willst, musst du nicht nur die Gesetze kennen, sondern dich, sowie deine Drohne selbst bei der Regierung registrieren. Das kannst du selbst als Tourist! Ich erkläre dir, wie es geht und was du noch alles wissen musst.

Auch Japan stellt sich auf die immer stärkere Verbreitung von Drohnen ein und hat im Laufe der Zeit eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die den Luftraum für Hobbypiloten kontrollieren. Wenn du dich nach den Punkten hier richtest, kannst du jedoch problemlos fliegen, ohne Probleme mit der Polizei zu bekommen.

Was zählt in Japan als Drohne?

Allen voran musst du dafür wissen, was in Japan überhaupt als Drohne zählt. Und hierbei sei direkt gesagt: Mach dir keine Hoffnungen auf etwaige Gewichtsgrenzen. Die sind in Japan seit 2022 nämlich derart niedrig angesetzt, dass so ziemlich jedes Fluggerät unter die Definition “Drohne” fällt.

Als Drohne oder UAV (Unmanned Aerial Vehicle) gelten in Japan alle Geräte die:

  • Keine Personen transportieren können
  • Sich fernsteuern lassen
  • Inklusive Akku und Ladung 100 g oder mehr wiegen

Diese Definition umfasst fast alle Quadrocopter. Selbst die spezielle Version der DJI Mini 2 mit leichteren Akkus, die du nur in Japan kaufen kannst. Deren Gewicht von 199 g richtete sich nämlich nach der alten Beschreibung, laut der Fluggeräte unter 200 g von einigen Regelungen ausgeschlossen sind.

So registrierst du deine Drohne in Japan

Fällt deine Drohne unter diese Beschreibung, musst du sie bei der japanischen Regierung registrieren, bevor du abheben darfst. Das gilt nicht nur für Einwohner, sondern auch Touristen und geschieht über ein Online-Formular. Das kannst du direkt auf Englisch abrufen.

Auf der legst du dir einen Account mit deinem Namen, Addresse und Telefonnummer an. deinen Namen musst du zweimal eingeben: Das erste mal ganz normal mit lateinischen Buchstaben, im zweiten Feld hingegen mit der japanischen Silbenschrift Katakana. Wie du die mit deiner Tastatur eingeben kannst, erfährst du im folgenden Artikel:

Namen in Katakana umwandeln: Deinen Namen in die Katakanaschrift umzuwandeln, ist eine Wissenschaft für sich, die vor allem Erfahrung benötigt. Der einfachste Weg, wenn du Japanisch nicht kannst, ist deswegen Deepl.com. Gib deinen Namen ein, stelle die Übersetzung auf Japanisch und du solltest die Katakanaschreibweise erhalten, die du einfach kopieren kannst.

Bestätige deine Identität

Sobald dein Account angelegt ist, musst du ihn noch verifizieren lassen. Dafür stehen dir insgesamt vier verschiedene Methoden zur Auswahl, von denen drei jedoch Bewohnern des Landes vorbehalten sind. Zudem fällt stets eine Gebühr an.

  • My Number: 900 Yen (etwa 6,65 Euro)
  • Japanischer Führerschein (eKYC): 1.450 Yen (etwa 10,70 Euro)
  • Reisepass (eKYC): 1.450 Yen (etwa 10,70 Euro)
  • Dokumente per Post erhalten: 1.450 Yen (etwa 10,70 Euro)

Die englische Webseite teilt dir direkt mit, dass du als Tourist die Verifizierung über den Reisepass vornehmen musst. Die Initialregistrierung mit deiner ersten Drohne kostet dich über diese Methode 1.450 Yen. Für die Anmeldung jeder weiteren Drohne musst du noch einmal 1.050 Yen (etwa 7,75 Euro) zahlen.

Du brauchst ein Smartphone: Für die Registrierung nutzt man ein System namens eKYC (electronic Know Your Customer), das du ausschließlich mit einem Handy nutzen kannst, das mindestens iOS 11 oder Android 6 unterstützt. Versuchst du dich über den PC oder ein Tablet zu registrieren, erhälst du eine Fehlermeldung.

Um den Vorgang abzuschließen, musst du ein Foto der Vorderseite deines Reisepasses und Personalausweis, sowie von deinem Gesicht machen. Die Überprüfung findet dann in Echtzeit statt. Der genaue Vorgang wird auf der offiziellen Webseite noch einmal in Englisch mit Bildern erklärt.

Abschluss der Registrierung

Danach folgen noch drei weitere Registrierungsschritte, eh duden Vorgang abgeschlossen hast.

  • Registrierung des Besitzers: Hier gibst du den Halter der Drohne an.
  • Registrierung der Drohne: In diesem Schritt musst du das Fluggerät mit Herstellernamen und Typenbezeichnung registrieren.
  • Registrierung der Nutzer: Hier gibst du die Informationen der Piloten an. Wenn du vorhast, jemand anderen fliegen zu lassen, musst du die jeweilige Person hier registrieren.

Bring deine Registrierungsnummer an: Zum Abschluss erhälst du eine einzigartige Registrierungsnummer für deine Drohne, die du sichtbar an dem Gerät anbringen musst. Bei der handelt es sich sozuagen um dein Nummernschild.

Dauer der Registrierung: Die Registrierung einer Drohne ist drei Jahre lang gültig, bevor sie erneuert werden muss.

Drohnengesetze in Japan

Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Die Informationen in diesem Artikel wurden nach besten Gewissen zusammengetragen. Jedoch kann sich die Gesetzeslage ändern. Vor dem Abflug solltest du deswegen immer noch einmal die Informationen auf der offiziellen Seite der japanischen Regierung überprüfen. Zudem gibt es eine offizielle deutsche Übersicht der Gesetze. Bedenke aber, dass im Zweifelsfall stets die japanische Version gilt.

Bevor du jedoch losfliegst, musst du dich noch mit den Drohnengesetzen in Japan vertraut machen. Denn gerade was die Fluggebiete angeht, wirst du durchaus eingeschränkt. Und nicht immer ist offensichtlich, wo du fliegen darfst und wo nicht. Einen Überblick zu den Regeln bekommst du direkt in meinem Video zu dem Thema auf Youtube:

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Wenn du ein allgemeines Interesse an Japan hast, kannst du meinen Kanal direkt abonnieren. Dort stelle ich dir regelmäßig die japanische Kultur oder spannende Orte in dem Land vor.

Welche Regeln musst du beachten?

Allen voran gelten die folgenden allgemeinen Regeln, die du einhalten musst. Wenn du dich bereits mit den Drohnengesetzen in anderen Ländern auseinandergesetzt hast, werden sie dir wahrscheinlich bekannt vorkommen.

  • Der Flug über dicht besiedelten Gebieten ist untersagt.
  • Du darfst nicht in der Nähe von Flughäfen oder wichtigen Regierungsgebäuden sowie Kernkraftwerken fliegen.
  • Maximale Flughöhe: 150 Meter über dem Boden.
  • Drohnen dürfen nur am Tag geflogen werden.
  • Du musst stets Sichtkontakt zu deiner Drohne haben.
  • Es gilt einen Abstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen oder Privatgelände einzuhalten.
  • Drohnen dürfen nicht für den Transport gefährlicher Gegenstände verwendet werden.
  • Du darfst keine Objekte von deiner Drohne fallen lassen.

Wo darfst du fliegen? Was genau als “dicht besiedelte Gebiet” zählt, findest du mit der offiziellen Karte des Ministeriums für Land, Infratruktur, Transport und Tourismus (MILT) heraus. In sämtlichen rot markierten Gebieten herrscht ein Flugverbot für Drohnen.

Informiere dich über lokale Gesetze: Mit der Karte allein bist du jedoch nicht auf der sicheren Seite. Denn viele Städte haben noch einmal eigene, spezielle Regeln bezüglich des Drohnenflugs erlassen. Die findest du jedoch nur mit genauerer Recherche heraus.

Aussichtsplatform Miyajima
Um Luftaufnahmen wie diese auf Miyajima zu machen, musst du erst eine Erlaubnis einholen.

Ein Beispiel ist das beliebte Ausflugsziel Miyajima. Laut der Karte des MILT zählt sie nicht als dicht besiedeltes Gebiet. Jedoch erklärt die japanische Seite der Stadt Hatsukaichi, dass so gut wie auf der gesamten Insel Flugverbot für Drohnen herrscht. Willst du hingegen über dem Daishoin-Tempel oder Itsukushima-Schrein fliegen, musst du erst eine Erlaubnis der jeweiligen Orte einholen.

Tempel und Schreine sind Privatgelände: Ein besonders populäres Motiv in Japan sind natürlich die buddhistischen Tempel sowie die shintoistischen Schreine. Die gelten im Regelfall jedoch als Privatgebiet. Das bedeutet, dass du vor dem Überflug erst die Erlaubnis der jeweiligen Verwaltung einholen musst.

Ausnahme der Gesetze: Einige der Regeln kannst du umgehen, indem du ein stabiles, maximal 30 Meter langes Seil an deiner Drohne befestigst. Dazu gehört der Flug in besiedelten Gebiet sowie Nachts. Jedoch musst du das jeweilige Gelände sichtbar abgrenzen und mit einem Schild auf den Drohnenflug hinweisen.

Strafen bei Zuwiderhandlung

Wenn du dich Regeln brichst, können dir durchaus harte Strafen drohen. Zu denen gehören unter anderem eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen (etwa 3.700 Euro), aber auch ein Gefängnisaufenthalt ist möglich.

Wenn du vorsichtig fliegst und dich der Polizei gegenüber kooperativ verhälst, sollte es jedoch nicht soweit kommen, solange dein Flug zu keinen schweren Unfällen führt. Wichtig ist, etwaigen Anweisungen folge zu leisten. Dazu gehört etwa, deine Drohne bei einer Aufforderung zu landen.

Tust du das nicht, packt die Polizei in Japan auch schonmal Drohnenfänger aus. Wie die in Aktion aussehen, siehst du im folgenden Video:

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Wenn du dich registrierst und an die Gesetze hälst, kannst du also auch in Japan beeindruckende Luftaufnahmen machen. Wenn du dennoch mal Konflikte mit der Polizei bekommen solltest, dann folge einfach den Hinweisen in meinem Video. Denn wenn du dich falsch verhälst, kannst du schnell ernsthafte Probleme bekommen.

Profilbild von Mathias Dietrich

Ich bin der Betreiber von Kawaraban und beschäftige mich seit 2007 mit Japan und seiner Sprache.

Ich habe einen Bachelor of Arts in Japanologie erworben und ein Austauschstudium an der Senshu-Universität absolviert.

Seit 2018 lebe ich in Japan und berichte über das Land und mein Leben hier.

Eines meiner Ziele ist es, zukünftigen Generationen bessere Erklärungen zur Sprache zu bieten, als ich sie zur Verfügung hatte.

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  1. marco tap sagt:

    Hi Mathias, vielen Dank für deine hilfreichen Japan Tipps.
    Ein wirklich hilfreicher und informativer Blog.
    Leider habe ich aber bei der Drohnenregistrierung ein Problem mit der Identifizierung per Reisedokument an der Position Id.2. Dort wird der Upload eines Dokumentes verlangt mit folgenden Bedingungen:
    Upload a file of an identification document that shows the name and address and birthday(international driver’s license, driver’s license of the home country, etc.).
    Auf meinen Reisedokumenten und dem Führerschein ist aber keine Adresse vermerkt.
    Hast Du eine Idee, was ich als Ersatz hochladen könnte?
    Mit dem Führerschein habe ich es schon probiert, aber es sieht so aus, als ob es nicht geklappt hat, da an dieser Stelle ein rotes, anclickbares Feld mit delete steht. Unter ID.1, meinem Reisepass, steht nichts.
    Desweitere habe ich keine Aufforderung zum bezahlen der Registrierung bekommen, was ja darauf hindeutet, dass etwas nicht geklappt hat.
    Vielen dank für eine Antwort.
    Liebe Grüße
    Marco

    • Mathias Dietrich sagt:

      Bitte, bitte!

      Hast du es mit deinem ganz normalen Ausweis versucht? Der Beschreibung nach, die dort angegeben ist, würde ich jetzt nicht meinen, dass du unbedingt ein englischsprachiges oder internationales Dokument benötigst. Und die Angabe von “driver’s license of home country” verstärkt den Gedanken weiter, da der Führerschein in den USA etwa gleichbedeutend mit unserem Ausweis ist.

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